Hier finden sie die Maßnahmen, die wir den Verordnungen der Erzdiözese Salzburg folgend in unserem Pfarrverband umsetzen. Vor allem brauchen wir in den kommenden Wochen verstärkt das persönliche Gebet . Dazu werden wir auf unserem Blog laufend Anregungen und Impulse geben.
Liebe Gläubige!
Ab Montag, 16. März bis voraussichtlich 3. April finden keine Gottesdienste und Andachten statt.
Schon ausbezahlte Messen für diesen Zeitraum werden verschoben.
Die Kirchen bleiben für das persönliche Gebet geöffnet.
Der Pfarrer (0676/87465742) und der Pastoralassistent (0676/87465741) sind telefonisch für seelsorgliche Anliegen erreichbar und für euch da.
Nähere Infos siehe unten: www.kirchen.net/corona
Aktuelle Verordnung vom 16.3.:
Versammlungen – Treffen:
Aktuelle Verordnung vom 16.3.:
Versammlungen – Treffen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Treffen im öffentlichen Raum die behördlich
vorgebebene Höchstzahl von fünf Personen unbedingt einzuhalten ist! Wenn
die Bundesregierung neue Ausgangsbeschränkungen verfügt, sind diese
einzuhalten.
Regelungen für Pfarrsekretariate:
Pfarrsekretariate sind telefonisch, per E-Mail oder
livestream zu erreichen, direkte Kontakte werden bis auf weiteres nicht mehr
ermöglicht.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Pfarrbüro auf diese Weise zu bestimmten Zeiten erreichbar ist, und informieren Sie darüber in geeigneter Weise – durch Plakate an Türen und in Schaukästen, und einen klaren Hinweis auf Ihrer Pfarrhomepage.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Pfarrbüro auf diese Weise zu bestimmten Zeiten erreichbar ist, und informieren Sie darüber in geeigneter Weise – durch Plakate an Türen und in Schaukästen, und einen klaren Hinweis auf Ihrer Pfarrhomepage.
Begräbnisordnung – Aktualisierung :
Für Beisetzungen gelten ebenfalls die behördlich
vorgegebenen Regelungen, die in Zusammenarbeit mit den Bestattern dem
jeweiligen Stand der gesetzlichen Regelungen entsprechen müssen.
Aktuell gilt die Ausnahme der Verordnung des
Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß §
2 Z.1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes vom 15. März 2020 (BGBl II 98/2020):
In § 2 Z.5 sind Beisetzungen unter der Bedingung erlaubt,
dass nur Personen teilnehmen, die im gemeinsamen Haushalt leben, und einen
Abstand von mindestens einem Meter voneinander einhalten.
Was das Offenhalten der Kirchen angeht, wird die
Österreichische Bischofskonferenz in Kürze gemeinsame Regeln erstellen; Sie
werden darüber umgehend informiert!
Bitte lesen Sie auch die laufend aktualisierten
Informationen auf der Homepage www.kirchen.net/corona,
um gut informiert zu sein.
Die Diözesanleitung dankt Ihnen allen für die sorgsame
Vorgehensweise zum Schutz aller!
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