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Freitag, 7. Februar 2014

Deine Macht stützt sich nicht auf die große Zahl


Bevor Judit zu Holofernes geht, um dass Volk Israel aus dessen Klauen zu retten, wirft sie sich nieder und spricht ein langes, kraftvolles Gebet. Dabei betet sie unter anderem:
"Denn deine Macht stützt sich nicht auf die große Zahl, deine Herrschaft braucht keine starken Männer, sondern du bist der Gott der Schwachen und der Helfer der Geringen; du bist der Beistand der Armen, der Beschützer der Verachteten und der Retter der Hoffnungslosen."
(Judith Kapitel 9).

"Deine Macht stützt sich nicht auf die große Zahl", was könnte tröstlicher sein? Müssen wir viele sein?
Natürlich wollen wir das größte Geschenk, dass uns gegeben wurde weitergeben. Umso mehr Menschen den lebendigen Gott, den menschgewordenen Gott kennen lernen, umso schöner.
Doch es geht nicht darum, dass möglichst viele da sind, es geht nicht um die große Zahl. Wenn wir etwa das Morgengebet in Wald feiern, und wir sind 12 Leute, dann sind wir erstens schon so viele wie die 12 Apostel, die die ganze Welt veränderten. Zweitens beten ja dann diese 12 nicht nur für sich selbst, sondern auch für all die anderen, die nicht da sein können. Wenige beten dann für alle, und so sind alle mit dabei. Ein Gottesdienst ist nie nur eine Privatangelegenheit. Vielleicht kommen auch die Schutzengel vieler Menschen zu unseren Gottesdiensten und beten für die ihnen anvertrauten Menschen und bringen ihnen im Geiste die frohe Botschaft von Jesu Leben, Tot und Auferstehung.
Judith köpft Holofernes, Caravaggio 1599

So brauchen wir nicht darüber betrübt sein, wenn einmal weniger Leute in der Messe oder bei einem Gebet sind. Gut, dass gerade du, er, sie und ich da sind. Wer weiß, was Gott mit uns vorhat.
Und wenn wir dankbar und fröhlich unseren Glauben leben können wir auch Menschen die den Glauben ablehnen erreichen.

Ganz einfach durch den inneren Frieden und die Freude, die der Glaube an Gott uns schenkt. Diese haben die größte Ausstrahlungs- und Anziehungskraft.
PA Ruben
(aus: gemeinsamer Pfarrbrief 3/2013)

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