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Montag, 10. Mai 2021

Auf Brot und Wein mit Ruben Weyringer - Podcast

Podcast "Auf Brot und Wein mit Ruben Weyringer" der Erzdiözese über den Diakonat

Diakon Ruben Weyringer in der Rupertusblatt Redaktion (Foto: Alexandra Hogan)


"Ruben Weyringer stammt aus der Familie mit den meisten Klerikern in der Erzdiözese Salzburg. Der Familienvater erzählt von seiner Weihe unter den Vorzeichen der Coronapandemie und erklärt, worauf es auf dem Weg zum Ständigen Diakonat ankommt."


Das war ein sehr schönes Gespräch mit Frau Alexandra Hogan vom Rupertusblatt, Vergelt's Gott- laudetur Jesus Christus!

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Opfer mit 25000 Euro abgespeist

https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/klage-schmerzensgeld-erzbistum-koeln-101.html

Missbrauchsfälle in der Kirche Schmerzensgeldklage gegen Erzbistum Köln
Der Kläger, der als Kind zehn Jahre lang von einem Priester missbraucht wurde, fordert 800.000 Euro vom Erzbistum Köln. Sein Vorwurf: Die Verantwortlichen hätten den Missbrauch verhindern können. Warum sein Entschluss wichtig für andere Betroffene ist.
Die Beweislage scheint eindeutig. Denn der beschuldigte Priester Erich Jansen hatte seine Taten vor seinem Tod zugegeben: Schwerer Missbrauch und Vergewaltigung in mindestens 320 Fällen. Diese sind auch im sogenannten Gercke-Gutachten nachzulesen, das der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki selbst für das Erzbistum Köln in Auftrag gegeben hatte.
Laut Georg Menne, dem Kläger, geht es aber auch um sadistische Quälereien. "Ich wurde bis auf die Unterhose ausgezogen, gefesselt, kalt abgeduscht. Das diente dazu, zu testen, wie weit ich mitgehe", sagt Menne. Davon gibt es Fotos: Der Anblick des abgelichteten Jungen, Menne als Kind, ist schwer zu ertragen.
Die Verbrechen geschahen in den 1970er Jahren und dauerten ein Jahrzehnt lang, obwohl der damalige Kölner Erzbischof Joseph Höffner und andere Verantwortliche schon von Vorwürfen gegen Jansen wussten. "Wenn sie ihn aus dem Verkehr gezogen hätten, wäre es nicht zu den Taten gekommen, die mir und anderen Kindern widerfahren sind", ist Menne überzeugt.
Mennes Anwalt, Eberhard Luetjohann, habe die Vorbereitung der 157-seitigen Klage an seine Grenzen gebracht. Der Bonner Jurist ist sich sicher, dass die Kirche als öffentliche Institution verantwortlich für den Schutz der ihr anvertrauten Kinder sei. Deshalb könne man sie vor einem Zivilgericht verklagen, auch wenn der Täter nicht mehr lebe und die Taten eigentlich verjährt seien.
Denn im Fall der sogenannten Amtshaftung im Zivilprozess müsste die beklagte Institution, also die Kirche, selbst aktiv die Verjährung geltend machen. Das Gericht prüft sie nicht von Amts wegen. Das aber, sagt Mennes Anwalt, könne sich die Kirche moralisch nicht leisten. Denn auch bei den Anerkennungszahlungen für Betroffene beriefen sich die Bischöfe nicht auf Verjährung.
Die Vorwürfe aus der Klageschrift: Die Kirche hätte Akten vernichtet, die Justiz behindert und ein System der Strafvereitelung errichtet. Luetjohann schreibt, dass die Kirche das Wort "Menschenrechte" generell meide. Weder im Gercke-Gutachten, noch in den Statements der Verantwortlichen der vergangenen Jahre finde sich dieses Wort.
Im Fall von Georg Menne hatte die Kirchen den Beschuldigten Priester erst 2014, 40 Jahre nach dem Missbrauch, bestraft, und zwar mit Berufsverbot, Entzug des Titels, Geldstrafe und der Auflage, sich Kindern nicht zu nähern. Für diejenigen, die ihn einsetzten, obwohl er bereits unter Verdacht geraten war, gab es keine Konsequenzen. Menne bekam bisher eine Anerkennungszahlung von 25.000 Euro. Das reiche nicht, sagt sein Anwalt.
Schmerzensgeldzahlungen für eine Vergewaltigung liegen in Deutschland selten über 100.000 Euro. Würde man diese Summe auf die 320 Taten hochrechnen, sagt Anwalt Luetjohann, lande man im Millionenbereich – Spätfolgen des Missbrauchs noch nicht miteinberechnet. Das Urteil, das aus diesem Gerichtsprozess hervorgehen würde, würde somit zum Präzedenzfall für andere Betroffene.
Menne berichtet von jahrelanger Therapie, Schlafstörungen, Migräne und Neurodermitis. Mittlerweile habe er einen Behindertengrad von 50 Prozent – laut seiner Ärzte sei das eine Folge des Missbrauchs. Menne rang jahrelang mit sich, ob er die Kirche wirklich verklagen wolle. Sein Anwalt glaubt, dass viele Betroffene nicht die Kraft haben, zu klagen. Vielen fehle auch die Information, dass eine Klage möglich ist, selbst wenn der Täter tot und die Tat verjährt sei.